Sollte es trotz aller vorbeugenden Maßnahmen zu einem Schadensereignis kommen, dann tritt im Chemiepark GENDORF eine professionelle Notfallorganisation in Kraft. Die auf die Chemieindustrie spezialisierte Werkfeuerwehr übernimmt sofort die Gefahrenabwehr und Schadensbekämpfung. Es kommt äußerst selten vor, dass es in einem Betrieb des Chemieparks GENDORF zu einem Schadensereignis kommt, das auch die Nachbarschaft betrifft. Dennoch ist es wichtig, auch für diesen unwahrscheinlichen Fall die wichtigsten Verhaltensregeln zu kennen.
Als Betreiber von Anlagen, die der sog. Störfall-Verordnung (12. BImSchV) unterliegen, ist der Chemiepark GENDORF außerdem gesetzlich verpflichtet, Personen und Einrichtungen mit Publikumsverkehr, wie öffentlich genutzte Gebäude und Gebiete, die von einem Störfall betroffen sein könnten, über die Sicherheitsmaßnahmen und das richtige Verhalten im Fall eines Störfalls zu informieren. Die Störfallbroschüre wird deswegen den entsprechenden Personengruppen zur Verfügung gestellt.
Sie finden die neue Störfallbroschüre auch auf der
Chemiepark-Website unter Nachbarn / Sicherheit.