Biogasanlagen sind wichtige Pfeiler der Energiewende, weil sie als flexibler Lieferant eine Schlüsselrolle jenseits von Wind und Sonne einnehmen können. Komplexe Gesetze und Verordnungen stellen dabei immer höhere Anforderungen an die Anlagenbetreiber. Für die Betreiber ist eine zunehmende Herausforderung, die stetigen Änderungen und deren Auswirkungen auf die eigene Anlage im Blick zu behalten. Die Sicherheitsexperten und Sachverständigen der ISG stehen hier seit Jahrzehnten als verlässlicher Partner zu Seite, kennen nicht nur die Regelwerke, sondern auch eine Vielzahl an Anlagenvarianten. Um im engen Austausch mit den Betreibern zu stehen und als Experte Antworten auf deren Fragen und Probleme geben zu können, ist die InfraServ Gendorf auf einschlägigen Messen direkt vor Ort, wie zum Beispiel bei der Rottalschau Karpfham vom 30. August bis 3. September.
Rechtssicherheit und reduzierte Risiken
„Als notifiziertes Messinstitut und anerkannte Sachverständigenorganisation nach AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) sind wir der verlängerte Arm der Behörde und unterstützen zugleich die Anlagenbetreiber mit unseren Leistungen“, so Hermann Hutterer, Leiter der zuständigen ISG-Fachgruppe Messstelle. Die Leistungen des Unternehmens umfassen zeitlich flexible Messungen und zeitnahe Berichterstattung, Unterstützung bei Behördengesprächen, Formaldehydmessung mittels Online-Analysator in Ergänzung zum Laborverfahren, optimal ausgestattete Messfahrzeuge für reibungslose und zügige Durchführung der Messungen. Hinzu kommen Leistungen rund um den Explosions- und Brandschutz, Störfall-Vorsorge (SEVESO-III-Richtlinie), Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) sowie Geruchsemissionsmessungen an Trocknungsanlagen und Ställen. Für Biogasakteure ist gerade bei den Abgasmessungen eine regelkonforme und termingerechte Messung wichtig: „Nicht eingehaltene Fristen können für die Anlagenbetreiber schnell zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen“, so Hutterer. Für große Unsicherheit sorgten zum Beispiel die seit Juli 2018 geltenden reduzierten Grenzwerte. „Nach der Änderung war zunächst unklar, wann die Messung durchgeführt werden musste, um den Luftreinhaltebonus nicht zu gefährden.“ Um den Bedarf der Kunden zeitnah abdecken zu können, baute die ISG bereits im Vorfeld zusätzliches fachspezifisches Personal auf und erweiterte die Flotte an Messfahrzeugen und Geräten. Alois Bichlmaier, Biogasanlagenbetreiber mit landwirtschaftlichen Betrieb und seit 2009 Kunde von InfraServ Gendorf: „Regelwerke und Auflagen ändern sich häufig und nicht immer ist auf den ersten Blick zu erkennen, was das für die Anlage bedeutet. Hier brauche ich einen zuverlässigen Partner.“
Biogasakteure bewegen sich in einem schwierigen Umfeld
Viele Anlagen wurden um das Jahr 2000 gebaut und fallen in wenigen Jahren aus der gesicherten EEG-Vergütung raus. Daher ist für viele Biogasakteure aktuell die Umstellung der Anlage auf einen flexiblen Betrieb ein Thema. Dabei geht es nicht nur um Technik und Investitionen, sondern auch um eine intensive Auseinandersetzung mit neuen Genehmigungsauflagen, Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften. Auch neue Änderungen im Regelwerk sind zu erwarten: So werden aktuell sowohl die technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) als auch eine neue Bundesimmissionsschutzverordnung erarbeitet. Was die Änderungen im Einzelnen für Anlagenbetreiber bedeuten, ist noch unklar. Um neue Informationen zu transportieren und den Erfahrungsaustausch zwischen den Anlagenbetreibern zu unterstützen, ist die ISG auf einschlägigen Veranstaltungen präsent, wie etwa auf den Biogasinfotagen in Ulm, auf der Rottal-Schau in Karpfham, der Biogas Convention in Nürnberg und auf verschiedenen Regionalgruppentreffen des Fachverbandes Biogas.