Zutrittsberechtigung

Zutrittsberechtigung

Nach erfolgreicher Teilnahme an der Sicherheitseinweisung des Chemieparks GENDORF wird eine Zutrittsberechtigung ausgestellt. Die Art der Zutrittsberechtigung ist von der Aufenthaltsdauer abhängig.

  • Besucher (Kunden, Referenten, Auditoren)
    Sie erhalten vom Werkschutz einen Besucherausweis. Ebenso Handwerker und Monteure von Fremdfirmen, die sich maximal zwei Tage auf dem Werksgelände aufhalten.
  • LKW Fahrer
    LKW-Fahrer, die nur einen Tag Zutritt zum Werk benötigen, können einen Tagesschein erhalten
  • Handwerker und Dienstleister (3 Tage und mehr)
    Bei einem Aufenthalt von drei bis maximal vier Wochen Aufenthaltsdauer, wird kostenfrei ein Fremdfirmenausweis ohne Lichtbild ausgestellt. Ab einem Arbeitsaufenthalt von über vier Wochen ist ein kostenpflichtiger Fremdfirmenausweis mit Lichtbild erforderlich.

Achtung: Für das Einfahren auf das Werksgelände ist eine Einfahrerlaubnis nötig. Einfahrende Fahrzeuge müssen beim Werkschutz gemeldet und registriert werden. Weitere Infos entnehmen Sie hierzu dem GIMS-Kapitel 8.1.

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