Regelungen für Partnerfirmen

Regelungen für Partnerfirmen

Bei einer Tätigkeit im Chemiepark GENDORF ist das Gendorfer Integrierte Managementsystem (GIMS) einzuhalten. Folgende Kapitel stellen den wesentlichen Auszug aus dem GIMS für die Arbeit der Fremdfirmen / Partnerfirmen im Chemiepark GENDORF dar.

Beauftragte Mitarbeiter von Partnerfirmen haben sich vor Arbeitsantritt am Zentraltor des Chemieparks GENDORF anzumelden. 

Zur Anmeldung am Zentraltor werden folgende Unterlagen benötigt

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • gültige Arbeitspapiere
  • Arbeitserlaubnis im Original (bei nicht EU-Bürgern)
  • Partnerfirmenanmeldungen
  • Patenbestätigung (bei ungenügenden Deutschkenntnissen)

Erforderliche Formulare müssen vorab ausgefüllt und unterschrieben sein. Aufgrund des Zeitaufwandes der Anmeldung und der nachfolgenden Sicherheitseinweisung, ist eine frühzeitige Anreise empfehlenswert.

Für Einzelpersonen und Arbeitsgruppen mit ungenügenden Kenntnissen der deutschen Sprache tritt im Chemiepark GENDORFaus Sicherheitsgründen die sog. Patenregelung in Kraft (siehe GIMS 8.9).

  • Einzelpersonen, d.h. solche, die alleine Arbeiten auf dem Chemieparkgelände ausführen, benötigen einen Paten, der sie in einer Gefahrensituation unverzüglich aus dem Gefahrenbereich führt.
  • Arbeitsgruppen, die im Werk ständig in Rufnähe zusammenarbeiten, benötigen mindestens einen Paten mit guten Deutschkenntnissen (5 Mitarbeiter pro Pate). Er muss Weisungsbefugnis gegenüber allen seinen betreuten Personen besitzen und er muss von seiner Firma die Erlaubnis haben, als Ausführender im Erlaubnisscheinverfahren zu unterschreiben.

Für Mitarbeiter von Partnerfirmen wird eine Tagespauschale für Werkschutzleistungen erhoben. Für die Pauschale gelten die folgenden Nutzungsbedingungen: 

 

  • Die Tagespauschale gilt für alle Partnerfirmen/Standortpartnerfirmen im Chemiepark GENDORF: Ausgenommen sind lediglich Besucher sowie Lkw-Fahrer, die Rohstoffe/Fertigprodukte liefern oder abholen (siehe Gendorf Integriertes Management System - GIMS-Kapitel 8.2).
  • Kosten Tagespauschale: Bis 31.12.24: 3,90 € netto pro Tag pro Mitarbeiter. Ab dem 1.1.2025 beträgt die Tagespauschale 4,20  € netto pro Tag pro Mitarbeiter.
  • Die ersten 20 Zutritte je Partnerfirma pro Kalenderjahr sind frei und werden nicht verrechnet.
  •  Verrechnungsintervall abhängig vom Rechnungsbetrag > 150 € (monatlich, quartalsweise, jährlich).
  • Der Vertragsabschluss kommt vor Ort mit dem Zutritt des Partnerfirmenmitarbeiters im Chemiepark GENDORF zustande.
    o Es wird nur der einmalige Werkzutritt pro Tag gezählt und verrechnet (Werktore können mehrmals am Tag ohne weitere Kosten passiert werden). 
  • Mit der Internet-Registrierung/-Anmeldung wird das Einverständnis zur Bezahlung der Tagespauschale erklärt.
 

Downloads