Betriebsbereiche, die unter die Störfall-Verordnung fallen, müssen durch die zuständigen Behörden entsprechend § 16 „Überwachungssystem“ und § 17 „Überwachungsplan und Überwachungsprogramm“ der Störfallverordnung überwacht werden. Die Überwachung schließt Vor-Ort-Besichtigungen der Betriebsbereiche in regelmäßigen Abständen durch die Überwachungsbehörde mit ein. Hierbei überprüft die Überwachungsbehörde die technischen, organisatorischen und managementspezifischen Maßnahmen, die ein Anlagenbetreiber getroffen hat, um Störfälle zu verhindern bzw. deren Auswirkungen so gering wie möglich zu halten. Auch im Chemiepark GENDORF unterliegen alle Betriebe, die der Störfall-Verordnung unterliegen, der behördlichen Überwachung. Hier finden Sie den Informationen zum Überwachungsturnus und dem Datum der letzten Überwachung.
Archroma |
24 Monate
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05.12.2024 |
Clariant |
12 Monate |
01.07.2024 |
Dyneon |
12 Monate |
06.03.2024 |
Global Amines |
12 Monate |
19.11.2024 |
InfraServ Gendorf |
12 Monate |
05.11.2024 |
Weiterführende Informationen zur Überprüfung der Anlagensicherheit und Störfallvorsorge finden Sie auf der Internetpräsenz der Regierung von Oberbayern.