Wie in der chemischen Industrie üblich wird auch im Chemiepark GENDORF Wasser überwiegend als Prozess- oder Kühlwasser genutzt. Die Einleitung von unbelastetem Kühlwasser und gereinigtem Produktionswasser in die Alz stellt dabei eine Gewässerbenutzung dar, die nach den für die Industrie geltenden umfangreichen wasserrechtlichen Standards und Vorschriften behördlich genehmigt und dazu in regelmäßigen Abständen neu beantragt werden muss. Aus diesem Grund hatte der Standortbetreiber InfraServ Gendorf im Mai 2019 – eineinhalb Jahr vor dem Ende der bestehenden Genehmigung – entsprechende Antragsunterlagen eingereicht, welche die Einleitungen aller Produktionsbetriebe am Standort berücksichtigen. Daraufhin folgte ein umfangreiches Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung, bis das Landratsamt Altötting als Genehmigungsbehörde unter Einbezug des Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) als Fachbehörde schließlich Ende Juni dieses Jahres die Erlaubnis für die Einleitung erteilen konnte.
Umfangreiches Genehmigungsverfahren
„Wir haben eineinhalb Jahre vor Ablauf der alten Genehmigung die Verlängerung unserer Einleiterlaubnis beantragt und uns auf ein umfangreiches Genehmigungsverfahren eingestellt. Immerhin ist so ein Antrag sehr komplex und die Unterlagen umfassten mehrere tausend Seiten. Dass das Verfahren aber tatsächlich fünf Jahre dauern würde, war nicht absehbar und hatten wir nicht erwartet“, erzählt Dr. Vera Hirschbeck, Leiterin des Genehmigungsmanagements bei InfraServ Gendorf. „Schwierige Diskussionspunkte waren dabei die umfassende Bewertung der Antragsunterlagen durch das LfU als Fachbehörde, Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen während des Verfahrens und die Prüfung der Verhältnismäßigkeit einzelner Auflagen“, so Hirschbeck. Letztlich habe man aber eine gemeinsame Lösung für die komplexen Fragestellungen und Themen gefunden, so dass das Landratsamt Altötting schließlich die Erlaubnis erteilen konnte. Sie gilt nun für zwanzig Jahre, enthält aber Auflagen zur kontinuierlichen Frachtminimierung einzelner Stoffparameter.
Plädoyer für industriefreundliches Mindset
„Für den Chemiepark und seine Zukunft ist die Erteilung der Einleiterlaubnis ein wichtiger Meilenstein, um langfristig rechtssicher produzieren zu können. Insofern begrüßen wir es auch, wenn Fach- und Aufsichtsbehörden solche Vorgänge wirklich kritisch unter die Lupe nehmen. Klar ist aber auch: Genehmigungsverfahren, die sich über einen so langen Zeitraum im Schneckentempo hinziehen, sind Gift für eine Branche, die sich im tiefgreifenden Wandel befindet und mit den wahrscheinlich größten Herausforderungen in ihrer Geschichte zu kämpfen hat. Sie verzögern nicht nur Investitionsentscheidungen und schaffen Unsicherheiten, sie senden auch ein völlig falsches Signal an den Standort und an die produzierenden Unternehmen. Ich plädiere deshalb für eine Veränderung im gemeinsamen Mindset. Wir müssen deutlich machen, dass chemische Produktion im industriellen Maßstab auch zukünftig in Deutschland gewollt ist. Das heißt auch, dass wir dringend schneller werden müssen, um bereits verloren gegangene internationale Wettbewerbsfähigkeit wieder zu gewinnen. Wir hoffen deshalb, dass die Politik ihren Worten von Bürokratieabbau und beschleunigten Genehmigungsverfahren bald auch Taten folgen lässt“, so ISG-Geschäftsleiter Dr. Christoph von Reden.